Wartung & Inspektion

Wartung und Inspektion1

Der regelmäßige Service bei uns ist die beste Basis dafür, dass Ihr Fahrzeug auch seinen Wert erhält.

Übrigens: Wartung und Inspektion1 gibt es in Verbindung mit Finanzierung3, aber auch, wenn Sie Ihren Volkswagen bar bezahlen möchten.

Damit Ihr Fahrzeug läuft und läuft und läuft.

Für einen geringen monatlichen Beitrag werden die Lohn- und Materialkosten sämtlicher Wartungen & Inspektionen1 gemäß Herstellervorgabe übernommen. Damit sind Sie vor finanziellen Überraschungen geschützt - denn zum einen bleibt der Beitrag über die gesamte vereinbarte Laufzeit konstant, zum anderen reißen keine größeren Einmalbeiträge ein Loch in Ihr Haushaltsbudget.

ALLE VORTEILE AUF EINEN BLICK:

  • Abdeckung sämtlicher Inspektionskosten für einen geringen monatlichen Beitrag

  • Schutz gegen Preissteigerungen durch Beitragskonstanz

  • Unerwartete Belastungen im Voraus kalkulierbar

  • Kein größerer Einmalbetrag, der laufende Budgets belastet

  • Werterhalt Ihres neuen Volkswagen

DIE LEISTUNGEN:

Alle während der vereinbarten Laufzeit und Kilometerleistung anfallenden Inspektionen laut Serviceplan umfassen:

  • Motorölwechsel inkl. Ölfilter

  • Wechsel von Luft-, Pollen- und Kraftstofffilter sowie Gasfilter für BiFuel Fahrzeuge

  • Wechsel von Getriebeöl (auch bei Automatik- und Haldexgetrieben)

  • Ersatz Zündkerzen

  • Wechsel von Bremsflüssigkeit

  • Weitere Leistungen (Reinigung Wasserkasten)

  • Wechsel Bremsflüssigkeit

  • Ersatzmobilität2

  • Ohne Verschleiß und Zahnriemenwechsel

Für den Produktabschluss gelten folgende Bedingungen1:

  • Gültig für alle Volkswagen Modelle (außer Phaeton) mit einem Mindestalter von 3 Monaten

  • Umfasst umfangreiche Wartungs- und Inspektionsarbeiten (gemäß Herstellervorgabe inklusive Lohn- und Materialkosten2 innerhalb der gewählten Laufzeit und angegebenen Fahrleistung)

  • Für bar gekaufte oder finanzierte Fahrzeuge (ausgenommen sind Fahrzeuge für die bereits ein Leasing- oder Dienstleistungsvertrag bzw. Service-Management-Vertrag mit der Volkswagen Leasing besteht)

  • Vertragslaufzeit 24 bis 48 Monate

  • Privatkunden können direkt online abschließen, Gewerbekunden erhalten ein individuelles Angebot

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Kontakt

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1 Ein Angebot für Privatkunden der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Mit dem monatlichen Beitrag sind die Kosten für umfangreiche Wartungs- und Inspektionsarbeiten laut Herstellervorgabe inkl. Lohn und Material abgegolten. Diese Leistungen werden nur dann einkalkuliert und erbracht, wenn sie am individuellen Fahrzeug bezüglich Antriebsart und Ausstattung auch erforderlich sind. Bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch des Kunden. Nicht für gewerbliche Leasingkunden, Sonderabnehmer und Großkunden. Gilt nicht für Verschleißteile.

2 Die Ersatzmobilität umfasst den Anspruch auf eine begrenzte Übernahme der Kosten bis zu 35 Euro für Ersatzmobilität (z.B. Mietwagen). Der Volkswagen Partner entscheidet über die Art der Ersatzmobilität. Die Ersatzmobilität gilt nur in Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung abgedeckt werden.

3 Ein Angebot der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist.

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