Leasingratenversicherung Plus (LRV) ¹

Leasingraten für den Ernstfall absichern.Ob unverschuldete Arbeitslosigkeit oder längere Krankheit: Sichern Sie Ihre Leasingrate im Fall unerwarteter Ereignisse ab und schützen Sie sich in schwierigen Zeiten vor finanzieller Belastung. Entdecken Sie die Vorteile der Leasingratenversicherung Plus1

Ihre Vorteile:

  • Planbare Laufzeit: Die Laufzeit der Versicherung entspricht der Laufzeit des Leasingvertrages.
  • Faire Konditionen: Absicherung der Familie: Die Summe der bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit des Leasingvertrages ausstehenden Leasingraten (inkl. Mehrwertsteuer) wird im Todesfall übernommen.

Schließen Sie die Versorgungslücke.

Bei Arbeitsunfähigkeit, Todesfall, unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder schwerer Krankheit kann es zu finanziellen Engpässen kommen. Mit der Leasingratenversicherung Plus sind Sie dann auf der sicheren Seite. 

Das bietet Ihnen die Leasingratenversicherung Plus¹.

Schließen Sie die Versicherung bei uns ab und profitieren Sie von den Leistungen der Ratenschutzversicherung.

  • Übernimmt bis zu 12 Monatsraten bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit (für Angestellte, Mehrfachleistungen möglich).
  • Übernimmt Monatsraten bei Arbeitsunfähigkeit nach der 6. Woche bis zur Genesung (Mehrfachleistungen möglich).
  • Absicherung im Fall schwerer Krankheit: Einmalzahlung bei Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit (für nicht-sozialversicherungspflichtig Beschäftigte).
  • Absicherung der Familie durch Bezahlung noch ausstehender Leasingraten in einer Summe (exklusive Restwert) im Todesfall.

Das „Plus“ steht übrigens für den zusätzlichen Schutz bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bzw. schwerer Krankheit und die zugehörigen Assistance-Leistungen. Wenn Sie darauf verzichten möchten, wählen Sie einfach die normale Leasingratenversicherung mit der Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall.

Assistance-Leistungen².

  • Bei Arbeitslosigkeit beispielsweise Bewerbertraining/Arbeitszeugnischeck und juristische Erstberatung.
  • Bei Arbeitsunfähigkeit beispielsweise Vermittlung von Krankentransporten und Unterstützung der Familie.

Optionale Absicherung Ihrer Mobilitätskosten.

Entscheiden Sie sich neben der Leasingratenversicherung (Plus)¹ auch für die optionale Absicherung Ihrer Mobilitätskosten. Damit sind auch Ihre weiteren Kosten zur Erhaltung der Mobilität Ihrer Fahrzeuge im Ernstfall pauschal abgesichert. Dazu gehören beispielsweise Beiträge zur Kfz-Versicherung, Wartungskosten, HU-Gebühren, Kraftstoffkosten oder ähnliches.

Der Kreditschutzbrief (KSB)²

Abgesichert dank Restschuldversicherung.

Restschuldversicherung für Ihre Auto-Finanzierung

Wenn Sie aufgrund persönlicher, finanzieller Engpässe Ihre Finanzierungsraten nicht begleichen können, springt die Restschuldversicherung ein. Die Restschuldversicherung, der Kreditschutzbrief², sichert Sie und Ihre Familie im Krankheits- und Todesfall ab. Der Kreditschutzbrief Plus hilft Ihnen sogar bei unverschuldet eingetretener Arbeitslosigkeit³.

Ihre Vorteile:
  • Sicherstellung der Mobilität: Auch in finanziellen Notlagen sind die Finanzierungsraten gesichert und Sie bleiben mobil.
  • Absicherung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit: Profitieren Sie vom erweiterten Versicherungsschutz mit dem Kreditschutzbrief Plus.
  • Keine Gesundheitsprüfung bei Abschluss: Schließen Sie die Versicherung ganz einfach ohne Prüfung Ihres Gesundheitszustandes ab.
  • Entlastung der Familie im Todesfall: Im Fall der Fälle müssen Ihre Hinterbliebenen nicht für die Auto-Finanzierungsraten aufkommen.

Angebotsanfrage

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¹Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Cardif Allgemeine Versicherung/Cardif Lebensversicherung Stuttgart.
²Versicherer für den Kreditschutzbrief (Plus) sind die Cardif Allgemeine Versicherung/Cardif Lebensversicherung, Friolzheimer Str. 6, 70499 Stuttgart. Amtsgericht Stuttgart, HRB 18173/18182.
³Weitere Leistungen und den konkreten Umfang finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Cardif Allgemeine Versicherung/Cardif Lebensversicherung.

Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. 


Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. 


Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/wltp, www.audi.de/wltp, www.porsche.com/wltp, www.skoda-auto.de/unternehmen/wltp, und www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html


Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.  


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