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Jetzt Ihre Marderabwehrprodukte nachrüsten

Die Installation einer zusätzlichen Marderabwehr im Auto kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein, um potenzielle Schäden und unangenehme Situationen zu vermeiden:

  • Verhinderung von Schäden: Marder können erhebliche Schäden an Ihrem Fahrzeug verursachen, indem sie Kabel, Schläuche und Dichtungen anknabbern. Eine Marderabwehr kann dazu beitragen, diese Schäden zu verhindern und teure Reparaturkosten zu vermeiden.

  • Sicherung der Fahrzeugelektronik: Moderne Fahrzeuge sind stark von Elektronik abhängig. Marderbisse können zu Fehlfunktionen in verschiedenen Systemen führen, darunter Motorsteuerung, ABS, Airbags und mehr.

  • Vermeidung von Pannen: Ein durch Marderbisse verursachter Defekt kann zu unerwarteten Pannen führen, die in ungünstigen Situationen auftreten können.

  • Einfache Installation: Die meisten Marderabwehrsysteme können relativ einfach nachgerüstet werden, ohne dass größere Eingriffe am Fahrzeug erforderlich sind.

Insgesamt kann eine Marderabwehr im Auto dazu beitragen, Schäden zu verhindern, die Sicherheit und den Wert Ihres Fahrzeugs zu erhalten und Ihnen eine stressfreie Fahrerfahrung zu ermöglichen. Es gibt verschiedene Arten von Marderabwehrsystemen auf dem Markt, darunter Ultraschallgeräte, Hochspannungssysteme, Duftstoffe und mehr.

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Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist.

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